Krankenkassenverrechnung FAQs

Wenn Sie ein tatsächliches seelisches Leid zur Psychotherapie motiviert und Sie damit einverstanden sind, dass eine Diagnose, die Ihre Symptomatik beschreibt, auf die Honorarnote gedruckt wird, können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten einen Zuschuß.
Grundsätzlich müssen Sie dann allerdings akzeptieren, dass die Krankenkasse Berichte anfordert. Da der Psychotherapeut einer absoluten Schweigepflicht unterliegt, kann der Bericht nur Ihnen persönlich ausgehändigt werden. Es liegt bei Ihnen, diesen an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten oder nicht. Die Diagnose wird nach dem ICD Code der UNO verschlüsselt. Es steht also z.B. auf der Rechnung: ICD 9. Aufl. 300.0 oder es steht ICD 9. Aufl. 307.1 Hinter diesen Nummern verstecken sich die Diagnosen „Angstneurose“ bzw. „Anorexia nervosa“.
Es gibt Bestrebungen, nur mehr bei schwereren Leidenszuständen Zuschüsse zu gewähren. Derzeit refundiert die Krankenkasse € 21,80, – pro Sitzung. Psychotherapie auf Krankenschein ist bei Dr. Brigitte Arlt-Schöpflin möglich, es gibt aber nur zwei kassenbezahlte Therapieplätze in Wien und drei Plätze in Niederösterreich.